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  • AutorenbildFF Picheldorf

Osterfeuer eingeschränkt erlaubt - Anmeldung

Das Entzünden des Osterfeuers ist ausschließlich am Karsamstag von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr unter Einhaltung der COVID-19-Schutzmaßnahmen zulässig. Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried ruft zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern von mind. 100 Metern, Straßen und Gebäuden 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wäldern oder Baumgruppen. Das Brauchtumsfeuer ist zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren. Außerdem ersucht der Landesfeuerwehrverband um schriftliche Information an die Landesleitzentrale Florian Steiermark per Anmeldeformular, welches von der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes www.lfv.stmk.at bereit gestellt wird. Dadurch werden einerseits unnötige Fehlalarmierungen vermieden und andererseits kann im Ernstfall rasch Hilfe an den richtigen Ort gebracht werden

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